Spenden

Wir sind berechtigt, Spendenbescheinungen auszustellen, die steuerlich absetzbar sind.
Bei Spenden unter 200 EUR können Sie bei Ihrem Finanzamt auch einen Kontoauszug als vereinfachten Spendennachweis einreichen. Aus dem Beleg müssen der Name und die Kontonummer des Spenders und Spendenempfängers, der Betrag sowie der Buchungstag erkennbar sein.
Der Flüchtlingsrat Oberhausen e. V. ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oberhausen unter der Registriernummer 1346 eingetragen. Vom Finanzamt Oberhausen-Süd wurde die Gemeinnützigkeit bestätigt (Steuernummer 124/5781/0419).